Jeder Maßschuh wird individuell angefertigt, jedoch hat nur der orthopädische Maßschuh die Aufgabe, definierte gesundheitliche Beschwerden zu lindern, Einschränkungen zu kompensieren, zu stabilisieren, Fehlstellungen zu korrigieren, das Gangbild zu normalisieren, Schmerzen zu lindern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.

Die Verordnung für einen orthopädischen Maßschuh muss von einem Arzt erfolgen, unter Angabe der Diagnose und der notwendigen Veränderungen am Schuh.

Zur Herstellung muss zunächst ein Leisten angefertigt werden, was mittels Abdruck (z. B. Gipsabdruck) möglichst in der zu erzielenden Fußstellung erfolgt. Über diesen Leisten wird dann der Maßschuh angefertigt, der oft schafthoch ist, aber auch als Halbschuh oder als Stiefel gefertigt werden kann – je nach Verordnung.